§ 1 Geltung der Bedingungen
- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der ERSAP Energie AG erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Die Angebote der ERSAP Energie AG in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für die ERSAP Energie AG erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.
- Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
- Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
- Unterschreibt die ERSAP Energie AG für Werbezwecke (z.b.Fachzeitschrift oder ändl.) einen Vertrag, gilt dieser auch wenn es um einen Wiederholungsvertrag handelt nur ein Jahr, (1 Ausgabe). Jede weitere Ausgabe wird neu verhandelt und den bedürfnissen angepasst.
- Preise seit Januar 2022 sind erst bei Lieferung gültig. Preise in Offerten und Auftragsbestätigung sind als Richtpreis zu verstehen. Es kann vorkommen das gewisse Produkte eine Preiserhöhung haben die bei der Auftragsvergabe (Unterzeichnung durch Kunde) noch nicht genau klar war (Endpreis). Dieser muss nicht zwingend durch ERSAP Energie AG bekannt gemacht werden, wenn dieser nicht mehr als 45% höhrer liegt als in der Offerte-Auftragsbestätigung.
§ 3 Preise
- Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag.
- Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, exkl. 7.7 % MwSt
- Der Kunde ist selbst verpflichtet sich in Kenntnis zu setzen was in der Offerte drin steht. Die Auftragsbestätigung setzt sich aus der Offerte zusammen. Der Kunde bezahlt immer die offerierten Preise ohne den möglichen abzug von Förderngelden an die ERSAP Energie AG.
- Wurde ein "Paschalangebot" gemacht, wird die Leistung genau nach diesem erbracht. Wird aber durch dritte der Auftrag in irgendwelcher Form abgeändert und daher angepasst, kann man nicht mehr auf das Pauschalangebot zugreifen. Grund: Die angebotenne Materialien oder Ausführungen können nicht mehr so erbracht werden wie es ursrpünglich geplannt war. Demzufolge gibt es Mehrkosten die die Bauherrschaft trägt.
- Produkte von Lieferanten der ERSAP Energie AG werden in Sfr. bezahlt und es gelten die Kursumrechnung vom Rechnungsdatum.
- An Baustellen kann unentgeltlich Werbung gemacht werden, an geeigneten Flächen wie Gerüst, insbesonder zur Strasse. Die Werbung ist im Produktpreis eingerechnet, also kein Abzug der Auftragssumme. Dauer, solange wie die Baustelle geht ohne Unterbruch in irendwelcher Form.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
- Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die ERSAP Energie AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der ERSAP Energie AG durch Zulieferanten und Hersteller.
- Bei Photovoltaikanlagen kann es einige Monate oder über ein Jahr gehen, bis diese ans Netz EW angeschlossen werden kann und darf. Die dadurch entstandene Kosten trägt der Bauherr also Anlagebesitzer vollumfänglich. Die ERSAP Energie AG hält sich an den Prozess für eine PVA die ordentlich beim EW gemeldet wird.
§ 5 Annahmeverzug
- Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefer- gegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die ERSAP Energie AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die ERSAP Energie AG ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 40 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. Besonders sind Transportkosten dritter weiterverrechenbar.
- Möchte der Kunde aus irgendwelchen Gründen vom Auftrag zurücktretten so zahlt dieser 40% der Offertesumme, zuzüglich Forderungen von Drittfirmen.
§ 6 Lieferung
- Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 5 Tagen nach Warenerhalt der ERSAP Energie AG und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort (innert 1 Arbeitstag) nach Eingang der Warensendung anzumelden.
§ 7 Gefahrenübergang
- Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die ERSAP Energie AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§ 8 Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache, Garantie
- Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gewährt die ERSAP Energie AG eine einjährige Garantie für die Tauglichkeit der Kaufsache zum vorausgesetzten Gebrauch. Die Garantiezeit beginnt am Datum des Verkaufes bzw. am Tage der Übergabe des Kaufgegenstandes, bez. das Lieferdatum des Lieferanten.
- Für die gewünschte Zweckerfüllung bestimmter Produkte oder deren Funktionalität innerhalb eines Automations-Systems übernimmt die ERSAP Energie AG keinerlei Garantie oder Haftung. Diesbezügliche Ansprüche des Kunden beschränken sich auf den Umfang der Gewährleistung des Herstellers.
- Der Käufer ist verpflichtet, allfällige Mängel unverzüglich der ERSAP Energie AG anzuzeigen und deren Anweisungen zu befolgen. Mit der Durchführung von eigenen Reparaturen, der Vornahme der Reparaturen durch Dritte oder der Missachtung der Anweisungen der ERSAP Energie AG wird der Anspruch auf Garantieleistungen verwirkt.
- Die ERSAP Energie AG ist berechtigt, nach ihrer Wahl Nachbesserungen (Reparaturen) oder eine Ersatzlieferung zu leisten. Wandelung, Minderung, Rücktritt und alle darüber hinausgehenden Schadenersatzforderungen seitens des Käufers sind in dem Fall ausgeschlossen.
- Schlagen die Nachbesserungen fehl und ist eine Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Käufer die Ware gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben oder die Ware gegen entsprechende Minderung des Kaufpreises behalten.
- Von der Garantie ausgeschlossen sind namentlich Schäden, die durch normale Abnützung, Bedienungsfehler, unsachgemässen Gebrauch, Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. oder durch mangelnde Sorgfalt entstanden sind. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind ebenfalls Transportschäden.
- Garantieleistungen sind auf den Produktflyern ersichtlich nur diese sind gültig. Möglicher Garantieansprüche können erlöschen, wenn durch dritte (Kalk) auf ein Gerät einfluss nimmt.
- Gewährleistungsansprüche gegen die ERSAP Energie AG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
- Es gelten die Garantien von Photovoltaikmodulen, Wechselrichter, Heizungen und dessen Zubehör vom Lieferant und nicht der ERSAP Energie AG. Alle Forderungen sind an den Lieferant, Hersteller zu richten.
- Die Garantiezeit beginnt bei der Bestellung beim Lieferanten. Das heisst wenn eine Auftragsbestätigung von der ERSAP Energie AG an den Kunden verschickt wird, gilt dieses Datum, da die Ware beim Lieferanten auf dieses Datum versendet wird.
- Lieferkosten, usw. wenn diese vom Hersteller nicht übernommen werden, werden diese dem Kunden belastet.
- Bei Materiallieferungen von der ERSAP Energie AG an eine Drittfirma welche die Gerätschaften auch montiert, ist diese verantwortlich das die Gerätschaften korrekt installiert oder eingebaut werden, somit haftet auch diese Firma.
- Die ERSAP Energie AG gewährt eine Garantie von einem Jahr auf die selbst durchgeführten arbeiten.
§ 9 Retouren, Gutschriften
- Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an die ERSAP Energie AG zur Reparatur eingeschickt wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
Für Retouren wegen Falschbestellung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 90.- verrechnet, ebenfalls verlangen wir das ausgefüllte Reparatur- und Rücksendeformular, sowie eine Kopie der Rechnung. - Auf zurückgegebenes Material kann eine Gutschrift erfolgen, es wird nie eine Auszahlung vom Betrag gemacht. Dies gilt auch wenn eine Rechnung schon bezahlt wurde und auf Kulanz ein Produkt zurückgenommen wird, oder nicht verrechnet wird. Die Gutschrift ist 1 Jahr, oder 12 Monate gültig, anschliessend ist diese erloschen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ERSAP Energie AG.
§ 11 Zahlung
- Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme, bar, sofort nach Erhalt der Rechnung oder innert 20 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Für Mahnungen wegen Überschreitung der Zahlungsfrist können Mahngebühren erhoben werden. Nach erfolgter 1. Mahnung ohne Reaktion wird die Betreibung eingeleitet. Der Schuldner hat kein Recht auf einer Betreibung einen Rechtsvorschlag zu erheben. - Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
- Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von (bis) 12 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist die ERSAP Energie AG auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
- Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
- Der gesamte geforderte Rechnungsbetrag ist mittels Einzahlungsschein oder der Bankverbindung auf einmal (eine Zahlung) zu überweisen. Bei Teilzahlung werden die Post/Bankspesen werden am Verursacher nochmal in Rechnung gestellt, zahlbar innert 5 Tagen.
- Wenn auf die Rechnung nicht innert 7 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich Einsprache per Post erhoben wird, gilt diese als genehmigt vom Rechnungsempfänger.
- Der Kunde räumt ERSAP Energie AG das Recht ein, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltregister, (Handwerkerpfand) einzutragen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
- Dächer die für die Montage von Solarkollektoren (Thermie) oder Module (Photovoltaik) gedacht sind, ist der Auftraggeber selber verantwortlich, dass das Dach in einem einwandfreien Zustand ist. Bei der Montage kann es vorkommen, das Ziegel, Schiefer, oder ändliches durch begehung brüchig werden, daher kann die ERSAP Energie AG keine Schäden übernehmen. Im Sinne einer langen Lebensdauer sollte unbedingt zuerst an eine Dachsanierung gedacht werden.
§ 13 Urheberrechte / Software-Gewährleistung
- Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.
§ 14 Datenschutz
- Die ERSAP Energie AG ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
§ 15 Bild und Textmaterial
- Die Bilder und Texte dürfen von der Homepage www.ersap.ch nicht kopiert werden. Wird dies dennoch ohne schriftliche zusage gemacht, wird die ERSAP Energie AG gegen die jenigen ein Strafverfahren eröffnen.
§ 16 Gerichtsstand
- Lohn-Ammannsegg ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
Lohn-Ammannsegg im Oktober 2010, 2022
ERSAP Energie AG
Postfach 420
4573 Lohn-Ammannsegg